Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln für die Golfplätze von Port Aventura
Allgemeine Bestimmungen. Diese Regeln müssen von allen Personen mit Zugang zum Golfplatz von PortAventura eingehalten werden.
1. Die Personen mit Zugang zu den Golfplätzen.
Artikel 1. Zugang zu den Einrichtungen der Golfplätze von PortAventura erhalten alle Personen, die Inhaber einer Jahreskarte von “PortAventura Golf” sind; Kunden, die nicht über eine solche Jahreskarte verfügen; oder Besucher:
Der Inhaber einer Jahreskarte von PortAventura Golf hat, nachdem er den ausstehenden Betrag für die Karte beglichen hat, das Recht die Golfplätze zu nutzen sowie bestimmte Vorteile zu genießen entsprechend der Jahreskarte, die er erworben hat.
Es existieren drei Arten von Jahreskarten: Black, Gold und Green. Die Karte Black unterteilt sich in die Modalitäten Einzelkarte, Familienkarte und Seniorkarte. Für die anderen Jahreskarten kann außer den vorher genannten Modalitäten auch eine Juniorkarte erworben werden. Die Vorteile gemäß der erworbenen Jahreskarte können in den Clubhäusern der PortAventura Golfplätze erfragt werden.
Im vorliegenden Regelwerk werden alle Modalitäten der vorher beschriebenen Jahreskarten unter der Bezeichnung Jahreskarten PortAventura Golf zusammen gefasst.
Kunden, die nicht über eine Jahreskarte PortAventura Golf verfügt, dürfen die Golfplätze nutzen, nachdem sie eine gültige Verbandslizenz und die Zahlung des entsprechenden Green Fees präsentiert haben.
Besucher sind diejenigen mit Zutritt zu den Einrichtungen der Golfplätze, ohne ein Green Fee erworben zu haben.
Die Jahreskarten PortAventura Golf
Artikel 2. Inhaber einer Jahreskarte werden diejenigen Personen, die den entsprechenden Betrag für den Erhalt der Karte begleichen und folgende Dokumente präsentieren:
Personalausweis.
Verbandslizenz.
Jedem Inhaber der Jahreskarte PortAventura Golf wird ein entsprechender Nachweis ausgestellt, der nicht auf andere Personen übertragbar ist.
Artikel 3. Der Inhaber der Jahreskarte PortAventura Golf muss den Nachweis über seinen Status als Karteninhaber jedem Angestellten der Golfplätze vorweisen, der ihn dazu bittet.
Artikel 4. Der Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf kann die Golfplätze nach vorheriger Reservierung zu einer bestimmten Uhrzeit nutzen. Es gelten die Reservierungsbedingungen.
Artikel 5. Der Status als Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf geht verloren:
Durch den Willen des Antragstellers, in schriftlicher Form an PortAventura adressiert.
Durch PortAventura infolge von ernster oder wiederholter Verletzung der Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln der Golfplätze sowie der allgemeinen Golf- oder Platzregeln.
Unter keinen Umständen wird dem früheren Inhaber der Jahreskarte “PortAventura Golf” der Betrag für den Erwerb der Karte durch PortAventura zurück erstattet.
Die Green Fees
Artikel 6. Die Preise der Green Fees werden von PortAventura bestimmt und an den Aushängen in den Clubhäusern jedes einzelnen Golfplatzes veröffentlicht.
2. Zugang zu den Einrichtungen und Leistungen
Artikel 7. Der Zugang zu den Einrichtungen und Leistungen der Golfplätze darf nur an den hierfür vorgesehenen und ausgeschilderten Eingängen und während der Öffnungszeiten, die je nach Jahreszeit von PortAventura bestimmt werden, vorgenommen werden.
Artikel 8. Tieren ist der Zutritt zu den Einrichtungen der Golfplätze untersagt. Eine Ausnahme bilden Blindenhunde.
Gleichermaßen ist es strikt untersagt, die Golfplätze mit Objekten zu betreten, die andere Kunden stören oder verletzen oder die Einrichtungen beschädigen könnten.
Nutzung der Einrichtungen und Leistungen
9.1. Alle Nutzer des Golfplatzes können die Umkleidekabinen nutzen.
Die Umkleidekabinen dürfen mit Golfschuhen betreten werden, nachdem diese an den dafür vorgesehenen Stellen gesäubert und gebürstet wurden.
Bei Betreten des Duschraums ist es notwendig, Schuhe zu tragen, die den direkten Kontakt zwischen Füßen und Boden verhindern.
Unter keinen Umständen darf der Duschraum mit Golfschuhen betreten werden. Die Golfschuhe dürfen nicht in den Umkleidekabinen gesäubert werden.
9.2. Die Spielbahnen der Golfplätze, d.h. die Bereiche der Einrichtung, die dem Golfspiel gewidmet sind, dürfen nur von den Inhabern der Jahreskarten PortAventura Golf, von Verbandsmitgliedern, die nicht in Besitz einer Jahreskarte sind und von Mitgliedern der Golfschule genutzt werden. PortAventura behält sich das Recht vor, die Spielbahnen der Golfplätze aus funktionsgemäßen, sportlichen oder wartungsbedingten Gründen zu ändern.
Das Putting Green und das Übungsgelände dürfen von allen Kunden genutzt werden.
PortAventura behält sich das Recht vor, Besuchern und Kunden, die keine Vereinsmitglieder sind, den Zutritt zu den Spielbahnen und dem Putting Green zu gestatten.
9.3. Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf sowie Kunden, die ein Green Fee erwerben, können die Abschläge im Clubhaus, per Telefon oder im Internet über die Webseite www.portaventura.es reservieren. Die Reservierungen können höchstens sieben (7) Tage im voraus gemacht werden. Eine Ausnahme bilden die Inhaber von Premium Jahreskarten, die ihre Reservierungen höchstens fünfzehn (15) Tage im voraus machen können.
Spieler, die ihren Abschlag reserviert haben, müssen sich zehn Minuten vor der ihnen zugewiesenen Uhrzeit am Abschlag (Tee 1) befinden. Bei Verspätung oder Nichterscheinen wird die Reservierung storniert. Ein neuer Abschlag unterliegt vorheriger Bestätigung.
Die Spieler, die sich drei Mal am selben Tag nicht zur vereinbarten Abschlagszeit am Abschlag befinden, verlieren ihr Recht auf Reservierung.
Reservierungen müssen in der Hauptsaison mindestens zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abschlagszeit und in der Nebensaison mindestens eine (1) Stunde vor der vereinbarten Abschlagszeit storniert werden. PortAventura veröffentlicht zu Jahresbeginn den Kalender mit Haupt- und Nebensaison, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Wenn ein Spieler für andere Spieler eine Reservierung macht (höchstens vier Spieler), versteht sich, dass die anderen Spieler mit dieser Reservierung einverstanden sind. Sie machen sich damit verantwortlich für jegliche Art von Problem, das sich aus ihrer Reservierung ergibt.
PortAventura behält sich das Recht vor, die Anzahl an Spielern pro Runde bis zu höchstens vier Spielern zu vervollständigen.
Zutrittsregeln für die Spielbahnen
Artikel 10. Für die rechtsmäßige Nutzung der Spielbahnen müssen die Inhaber einer Jahreskarte jederzeit einen Nachweis bei sich tragen, den sie auf Anforderung der Angestellten des Golfplatzes vorzeigen müssen.
Spieler, die Zutritt zu den Spielbahnen ersuchen ohne Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf zu sein, dürfen die Spielbahnen betreten, wenn sie ihren Status als Mitglied des Verbands nachweisen können.
Die Green Fees werden an der Rezeption der Clubhäuser bezahlt, unter Vorbehalt derjenigen, die die Green Fees im Internet, per Telefon oder über einen Reiseveranstalter als Teil eines Pauschalurlaubs erworben haben.
Den Kunden, die ein Green Fee erworben haben, wird der Betrag im Falle von schlechten Wetterbedingungen nicht zurück erstattet. Eine Ausnahme bilden Gewitterstürme in weniger als 4 Kilometer Entfernung zum Golfplatz.
Artikel 11. Alle Spieler und Nutzer der Spielbahnen müssen mit den Spielregeln der Royal & Ancient, St Andrews vertraut sein und diese einhalten. Das gleiche gilt für die Platzregeln von PortAventura Golf, die der Öffentlichkeit zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht werden.
2.1. Verhaltensregeln
Artikel 12. Das Spiel muss folgende Verhaltensregeln einhalten:
12.1. Der Golfsport basiert auf der Integrität des Individuums. Das Spiel wird weder durch Kampfrichter noch Schiedsrichter überwacht.
12.2. Angemessene Kleidung in den Clubhäusern der Golfplätze sowie auf den Spielbahnen ist unbedingt erforderlich. Folgende Kleidungsstücke sind ausdrücklich untersagt: Badehose, Tennishose, Jeans, Badeschuhe, Jogginganzug, Hemd ohne Kragen. Ein freier Oberkörper ist ebenfalls untersagt. Die Damen dürfen keine ausgeschnittenen Oberteile, Bikinioberteile oder ähnliche Kleidungsstücke tragen.
12.3. Jeder Spieler ist verantwortlich für den Transport seines Equipments.
12.4. Jeder Spieler mit Zutritt auf die Spielbahnen muss sicherstellen, dass sich sein Mobiltelefon im Lautlos-Modus befindet.
12.5. Verliert eine Gruppe den Anschluss an die vorangehende Gruppe, d.h. wenn mehr als eine Spielbahn frei bleibt, oder ist abzusehen, dass dies so sein wird, muss eine nachfolgende schnellere Gruppe unaufgefordert durchgelassen werden. Ziel des Spiels ist es, so wenig Schläge wie möglich zu machen und nicht als Erster fertig zu werden.
12.6. Bitte beachten Sie, sich nicht zu bewegen, zu sprechen oder sich in unmittelbarer Nähe oder direkt hinter dem Spieler aufzuhalten, der kurz davor ist, einen Schlag auszuführen.
12.7. Es ist unerlässlich, auf den Spielbahnen und in den angrenzenden Gebieten leise zu sprechen, um andere Spieler nicht zu stören oder zu verunsichern. Der Golfsport verlangt höchste Konzentration.
12.8. Das Übungsgelände darf niemals betreten werden, um einen Golfball zurück zu holen. Es ist verboten und sehr gefährlich.
12.9. Halten Sie sich nicht auf der Spielbahn oder auf dem Übungsgelände auf, wenn Sie kein Green Fee oder keine Jahreskarte erworben haben.
12.10. Die Übungsbälle dürfen nur auf dem Übungsgelände genutzt werden. Die Nutzung auf der Spielbahn oder an einem anderen Ort ist untersagt.
12.11. Folgen Sie der Spielbahn gemäß der Ausschilderung. Lassen Sie keine Löcher aus. Wiederholen Sie keine Löcher.
12.12. Spielen Sie nicht mehr als einen Ball.
12.13. Spielen Sie konzentriert und durchdenken Sie Ihr Spiel, aber laufen Sie zügig.
12.14. Halten Sie sich an die vorgegebenen Durchlaufzeiten.
12.15. Spielen Sie niemals, wenn die Gruppe vor Ihnen in Reichweite ist.
12.16. Betreten Sie auf dem Grün nicht die Puttlinie anderer Spieler und stellen Sie sich nicht so, dass Ihr Schatten auf die Puttlinie fällt.
12.17. Stellen Sie sich nicht so hin (hinter einen Gegenspieler oder in Verlängerung der Puttlinie), dass sie den Schlag Ihres Gegenspielers nachahmen könnten.
12.18. Landet ein Golfball auf einem anderen Grün, muss er außerhalb des Grüns platziert werden und darf ohne Strafe gespielt werden.
12.19. Beim Spiel auf oder in der Nähe des Grüns sollten Sie Ihre Bälle oder Trolleys so abstellen, dass Sie das Grün schnell verlassen können und den kürzesten Weg zum nächsten Loch haben. Ist das Loch beendet, sollten die Spieler das Grün sofort verlassen.
12.20. Notieren Sie das Spielergebnis im Tee des nächsten Lochs.
12.21. Schwimmen Sie nicht in den Seen. Das ist sehr gefährlich.
12.22. Sollte der Ball eines Spielers in der Spiellinie eines anderen Spielers einer anderen Gruppe liegen, hat der Spieler Vorrang, dessen Spiel schon weiter fortgeschritten ist, auch wenn sich sein Ball außerhalb der natürlichen Spielbahn des Lochs befindet.
12.23. Wenn ein Spieler glaubt, seinen Ball z.B. im Wasser verloren zu haben oder wenn er seinen Ball nicht erreichen kann, sollte er um Zeit zu sparen einen provisorischen Ball spielen.
12.24. Spieler, die einen Ball suchen, müssen der nachfolgenden Gruppe unverzüglich ein Zeichen zum Überholen geben, wenn der gesuchte Ball nicht sogleich zu finden ist. Sie dürfen nicht zunächst fünf Minuten suchen, bevor sie überholen lassen.
12.25. Spielen Sie nicht, wenn Angestellte des Golfplatzes an einem Loch arbeiten. Spielen Sie erst, wenn die Angestellten Sie wahrgenommen haben oder verständigt wurden.
12.26. Jeder Spieler muss auf seinen Schlag vorbereitet sein, wenn er an der Reihe ist. Lassen Sie andere Gruppen hinter Ihnen nicht länger warten als nötig.
12.27. Herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) müssen wieder eingesetzt und fest getreten werden.
12.28. Das Grün darf nur betreten werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Schonen Sie den Rasen des Grüns. Reparieren Sie durch den Golfball ausgelöste Einschläge.
12.29. Auf dem Grün darf nur mit dem Putter gespielt werden. Kein anderer Golfschläger ist erlaubt.
12.30. Fahren Sie nicht mit dem Golfmobil über das Grün. Stellen Sie Ihre Tasche nicht auf dem Grün ab. Treten Sie nicht in die Nähe des Lochs, wenn das Spiel dies nicht verlangt.
12.31. Nutzen Sie nicht das Kopfteil eines Schlägers, um den Ball aus dem Loch heraus zu holen.
12.32. Die Spieler dürfen sich nicht auf die Golfschläger lehnen, wenn Sie auf dem Grün sind.
12.33. Wenn Sie ein Loch zu Ende spielen, stecken Sie die Fahne mit Vorsicht wieder zurück, ohne die Wände des Lochs zu beschädigen.
12.34. Im Sandhindernis müssen alle Unebenheiten und Fußspuren mit der dafür vorgesehenen Bunkerharke eingeebnet werden. Platzieren Sie die Harke danach so im Bunker, dass sie das Spiel nicht behindert.
3. Verleih der Golfausrüstung
Artikel 13. Die Preise für den Verleih von Golfmaterial wie z.B. Übungsbälle, Schläger, etc. werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
3.2. Golfschule und Organisation von Turnieren.
Artikel 14. Die Golfschule von PortAventura Golf öffnet an den Tagen, an denen der Golfplatz geöffnet ist, und zu den Öffnungszeiten, die an den Aushängen veröffentlicht werden.
Artikel 15. Die Vorschriften zur Anmeldung für Kurse, Golfschule oder Einzelunterricht stehen den Interessenten an der Rezeption der Clubhäuser zur Verfügung.
Artikel 16. PortAventura behält sich das Recht vor, Golfturniere zu organisieren. Diese Turniere werden rechtzeitig im voraus im Turnierkalender bekannt gegeben. An den Tagen des Turniers werden die Spielbahnen ausschließlich für das Turnier genutzt.
Artikel 17. Die Turniere haben eine Höchstzahl an Teilnehmern, die im voraus bekannt gegeben wird. Es gibt eine Warteliste, falls ein Spieler ausfällt bevor die Abschlagszeiten festgelegt wurden.
Sollten besondere Turniere anfallen, behält sich PortAventura das Recht vor, die Teilnahme am Turnier oder die Anwesenheit als Zuschauer kostenpflichtig zu machen.
Artikel 18. Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf und Kunden der Golfplätze von PortAventura benötigen ein Handicap, um auf den Plätzen spielen zu dürfen. Nach vorheriger Beurteilung durch die Golflehrer des Platzes kann die Anerkennung und Bestätigung des Handicaps durch den Turniervorstand ersucht werden.
3.3. Cafeteria und Restaurant
Artikel 19. Die Öffnungszeiten der Cafeteria und des Restaurants unterliegen den allgemeinen Öffnungszeiten und dem Kalender, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Artikel 20. Zugang zu diesen Einrichtungen haben Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf, Kunden ohne Jahreskarte sowie Besucher im Allgemeinen. Bitte halten Sie sich an die Vorschriften bezüglich Kleidung, Schuhwerk, etc. Hierfür wurden entsprechende Schilder aufgehängt.
4. Zuwiderhandlung und Sanktion
Artikel 21. Verstöße gegen die hier beschriebenen Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln werden in leichte, schwerwiegende und äußerst schwerwiegende Verstöße unterteilt.
Artikel 22. Leichte Verstöße.
Das Versäumnis, Adressänderungen oder Änderungen der Bankdaten mitzuteilen.
Kleine Fahrlässigkeiten, die die Instandhaltung oder Reinigung der Einrichtungen oder Ausrüstung beeinträchtigen.
Das Tragen unangebrachter Kleidungsstücke in den sozialen und/oder sportlichen Einrichtungen.
Das Betreten ohne Erlaubnis der Bereiche, die nur für Personal zugänglich sind.
Das Ablegen von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen außerhalb der Stellen, die dafür vorgesehen sind.
Falschparken des Fahrzeugs oder Parken in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich.
Kontinuierliche Nutzung der Kleiderbügel oder Spints in den Umkleideräumen.
Handlungen gegen die Reinigung, Hygiene und Instandhaltung der Einrichtungen.
Singen, schreien oder randalieren in den sozialen Einrichtungen. Das gleiche gilt für die sportlichen Bereiche, wenn andere Kunden gestört werden.
Unangemessener Gebrauch der Leistungen und Einrichtungen und Ausführung störender Tätigkeiten.
Rauchen in den Umkleidekabinen und generell an Orten, an denen das Rauchen nicht gestattet ist.
Unangemessener Gebrauch des Mobiliars der Einrichtungen.
Verteilung von Broschüren oder Anbringen von Werbung ohne Genehmigung von PortAventura.
Verweigerung, die Ermahnungen durch einen Angestellten des Golfplatzes ernst zu nehmen, wenn durch diese Unaufmerksamkeit weder andere Kunden noch Angestellte noch die Einrichtungen Schaden nehmen.
Verweigerung, sich zu identifizieren, wenn ein Angestellter als Teil der Ausübung seiner Pflichten Sie darum bittet.
Artikel 23. Schwerwiegende Verstöße
Beleidigungen und respektlose Äußerungen gegenüber anderen Kunden und Angestellten.
Teilnahme an Randalen jeglicher Art oder Ausübung von Gewalt.
Fahrlässigkeiten, die ein Unfallrisiko für Sie selbst oder andere Kunden zur Folge haben könnten. Fahrlässigkeiten, die die Einrichtungen in Mitleidenschaft ziehen könnten.
Bereitwillige Beeinträchtigung oder Beschädigung des beweglichen Eigentums oder der Immobilien von PortAventura Golf, der Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf oder Dritter (Kunden und/oder Angestellte von PortAventura).
Änderungen der Anschlagbretter, Änderungen von Gegenständen auf den Spielbahnen, Austauschen der Spintschlüssel, etc.
Aneignung des Materials der Golfplätze oder anderer Leistungen ohne entsprechende Genehmigung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Ausführung eines schwerwiegenden Verstoßes.
Verweigerung, die Ermahnungen durch einen Angestellten des Golfplatzes ernst zu nehmen, wenn durch diese Unaufmerksamkeit andere Kunden, Angestellte und/oder die Einrichtungen von PortAventura Golf Schaden nehmen.
Verzicht auf die Nutzung offizieller Eingänge zum Platz und zu den Einrichtungen.
Drei leichte Verstöße innerhalb eines Monats.
Artikel 24. Äußerst schwerwiegende Verstöße.
Drohungen oder Rücksichtslosigkeit gegenüber Inhabern einer Jahreskarte von PortAventura Golf, Angestellten oder Dritter.
Bereitwillige Beeinträchtigung oder Beschädigung des beweglichen Eigentums oder der Immobilien von Port Aventura, S.A., der Inhaber einer Jahreskarte PortAventura Golf oder Dritter (Kunden und/oder Angestellte von PortAventura).
Wiederholte Verstöße nach Abmahnung durch die Angestellten, die die Einhaltung dieses Regelwerks kontrollieren und überwachen.
Wiederholte Missachtung der Etikette von PortAventura oder der Angestellten, die die Einhaltung dieses Regelwerks kontrollieren und überwachen, zur Beendigung jeglichen Verhaltens, das als – wenn auch nur leichter – Verstoß klassifiziert werden kann.
Nichteinhaltung der Sanktionen wegen leichter oder schwerwiegender Verstöße.
Konsum von psychotropen Stoffen oder Rauschmittel.
Missbrauch der Green Fees oder der Jahreskarten PortAventura Golf.
Wiederholung von zwei schwerwiegenden Verstößen, auch wenn sie unterschiedlicher Art sind, innerhalb eines Monats.
Artikel 25. Alle Verstöße, egal ob sie leicht, schwerwiegend oder äußerst schwerwiegend sind, werden schriftlich verwarnt und in Einklang mit den folgenden Ausführungen bestraft:
Nach Ermessen von PortAventura werden leichte Verstöße mit einer oder allen der folgenden Maßnahmen bestraft:
Verlassen des laufenden Spiels.
Verweis vom Golfplatz.
Zutrittsverbot zum Golfplatz für höchstens einen Monat.
Schwerwiegende Verstöße werden bestraft mit dem Verlassen des laufenden Spiels, dem Verweis vom Golfplatz und mit Zutrittsverbot zum Golfplatz für mindestens einen und höchstens drei Monate.
Äußerst schwerwiegende Verstöße werden bestraft mit dem Verlassen des laufenden Spiels, dem Verweis vom Golfplatz und mit Zutrittsverbot zum Golfplatz für mindestens vier und höchstens zwölf Monate oder, wenn PortAventura es für richtig hält, auf unbefristete Zeit.
Unter keinen Umständen werden bei der Verhängung von Sanktionen die erworbene Green Fee oder, im Fall von Jahreskarten, der anteilige Betrag für die Monate ohne Zutritt zum Golfplatz zurück erstattet.
Artikel 26. Die Sanktionen werden von Port Aventura verhängt.